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Gute Gründe, Mitglied zu werden:

Du redest mit!

Wir sind eine Wertepartei!

Als CDU-Mitglied entscheidest Du mit!

Werde Teil unserer Erfolgsgeschichte!

Los geht's: Zunächst benötigen wir einige persönlichen Angaben:

Hinweis: Der Mindestbeitrag beträgt 6,00 EUR. Personen bis 18 Jahre sind beitragsfrei. Studenten und Personen mit geringem Einkommen können uns für eine individuelle Regelung kontaktieren. Die CDU finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Mit dem Geld bezahlen wir Informationen sowie Veranstaltungen für unsere Mitglieder, aber auch Wahlkämpfe. Deshalb ist auch Ihr Mitgliedbeitrag so wichtig! Die Höhe bestimmen Sie selbst. Bitte orientieren Sie sich an unseren Beitragsregeln (s.u.).
Meine Bankverbindung lautet:
Wir würden Sie nun gerne näher kennenlernen. Alle folgenden Angaben sind freiwillig! (Die Aufnahme erfolgt innerhalb von drei Wochen durch den Kreisverband)
Ich möchte außerdem Informationen zur Mitgliedschaft in folgenden Vereinigungen/Sonderorganisationen:
** alle weiblichen Mitglieder sowie alle evangelischen Mitglieder erwerben, sofern sie nicht widersprechen, mit der Mitgliedschaft in der CDU Deutschlands zugleich die Mitgliedschaft in der FU bzw. im EAK.

Bei den oben genannten Pflichtangaben, die zum Nachweis und der Anerkennung einer Mitgliedschaft in der CDU Deutschlands erforderlich sind, handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung, Religionszugehörigkeit evangelisch). Alle weiblichen sowie alle evangelischen Parteimitglieder werden – sofern sie nicht widersprechen – mit der Aufnahme in der CDU Deutschlands Mitglied in der Frauen Union (FU) bzw. dem evangelischen Arbeitskreis (EAK). Diese Pflichtangaben werden gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien durch die CDU Deutschlands und – sofern zutreffend – der FU und dem EAK im Rahmen ihrer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die E-Mail-Adresse kann auch für den Versand von Einladungen zu satzungsgemäßen Versammlungen genutzt werden. Der Versand der Einladung auf elektronischem Weg steht in diesem Fall dem Postweg gleich. Weitere Informationen zu Ihren Rechten gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.

Beitragsregelung​

Die Beitragsregelung wurden auf dem 28. Parteitag der CDU Deutschlands in Karlsruhe am 14.12.2015 gem. § 9 Abs. 2 Finanz- und Beitragsordnung der CDU wie folgt neu gefasst:

  1. Jedes Mitglied der Partei hat regelmäßig Beiträge zu entrichten.
  2. Der Mindestbeitrag für eine Mitgliedschaft in der CDU Deutschlands beträgt monatlich 6 Euro.
  3. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 2.500 Euro gilt für den monatlichen Mitgliedsbeitrag ein Orientierungsbeitrag von 15 Euro. Dieser beträgt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 4.000 Euro 25 Euro und bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 6.000 Euro 50 Euro.
  4. Für Mitglieder ohne eigenes Einkommen und Mitglieder mit einem Bruttoeinkommen von weniger als monatlich 1.000 Euro kann der Kreisvorstand auf Antrag des Mitglieds einen ermäßigten monatlichen Mindestbeitrag von 5 Euro festlegen. Das Recht der Kreisverbände, in weiteren besonderen Fällen, wie z. B. für Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose oder Rentner, Mitgliedsbeiträge zu erlassen, zu ermäßigen oder zu stunden, bleibt hiervon unberührt (§ 9 Abs. 3 FBO). 
  5. Die Kreisverbände können einen ermäßigten Beitrag für Familienmitglieder festlegen. Die Abführung der Beitragsanteile an Bezirks- und Landesverbände sowie an die Bundespartei bleibt dabei in voller Höhe bestehen und bestimmt sich nach den sonst für jedes Mitglied geltenden Mitgliedsbeiträgen der Ziffern 2 und 3.